Gemeindevertretung beschließt kommunalen Wärme- und Kälteplan

Auf der Tagesordnung befand sich der Punkt „Kommunale Wärme und Kälteplanung“. Mit dem Thema befasste sich auch die SPD-Fraktion und führte Vorgespräche mit der Verwaltung. Gemäß § 7 Abs. 2 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) ist die Gemeinde Lensahn als Unterzentrum 1. Ordnung zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans bis Ende 2027 verpflichtet. Mit 15 Ja-Stimmen beschließen die Gemeindevertreter die Aufnahme einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung. Mit der Planung soll 2023 begonnen werden. Die Umsetzung erfolgt bis Ende 2027.