„Dritte Option“- wie fit ist die Gemeindeverwaltung Lensahn

Die SPD Lensahn beantragt einen Sachstandsbericht, wie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur "Dritten Option" in der Gemeindeverwaltung umgesetzt wurden.

Antrag der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Lensahn zur Gemeindevertretersitzung

 

An den Bürgervorsteher der Gemeinde Lensahn

Herrn Rolf Schröder

Anfrage: Gemeindevertretersitzung

„Dritte Option“- wie fit ist die Gemeindeverwaltung Lensahn

 

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Rolf Schröder,

nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Oktober 2017 -1 BvR 2019/16- muss es im Personenstandsrecht neben den bisherigen Einträgen

„männlich“ und „weiblich“ eine dritte positive Option geben. Intergeschlechtlichen Menschen, die weder männlich, noch weiblich sind, soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche

Identität positiv eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m.

Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht

zuordnen lassen.“1 Das Bundesverfassungsgericht sieht in dem Personenstand „keine Marginalie“2, sondern erkannte diesen als zentral für die rechtlich relevante Identität einer Person.

Auch Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht dem männlichen oder dem weiblichen Geschlechts angehört, sind nach Auffassung des Gerichts durch das

Persönlichkeitsrecht geschützt. Die bisherige Regelung sei mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als dass es neben „weiblich“ oder „männlich“ keinen anderen

positiven Geschlechtseintrag zulässt. Der Gesetzgeber hatte bis zum 31.12.2018 entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen.

 

Demnach dürften sich auch für die Gemeinde Lensahn Anpassungserfordernisse ergeben.

 

Wir bitten daher die Verwaltung, zu folgenden Fragen in der nächsten Sitzung Stellung zu nehmen:

  1. Welche Handlungsfelder haben sich aus der oben angegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Verwaltung ergeben?
  2. Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden?
  3. Gibt es noch unklare Rechtslagen oder weitere Hürden, welche einer zeitnahen Umsetzung im Wege stehen?

 

Jens Puschmann

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

1 BverfG (1. Senat) vom 10.10.2017-1 BvR 2019/16- 1. Leitsatz

2 BverfG (1. Senat) vom 10.10.2017-1 BvR 2019/16- Rn. 45